Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf wie Ärzte und Psychologen Klienten psychotherapeutisch behandeln. Er darf sich jedoch nicht „Psychotherapeut“ nennen. Diese Berufsbezeichnung ist nur Ärzten und Psychologen gestattet.
Die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie stellen eine Ergänzung zum Gesundheitssystem dar. Die Klienten bezahlen ihre Behandlung in der Regel selbst, da die gesetzlichen Krankenkassen und auch die meisten Privatkassen die Behandlungskosten nicht oder nur anteilig übernehmen. Im öffentlichen Gesundheitssystem werden im ambulanten Bereich Verhaltenstherapie, Psychoanalyse sowie tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie anerkannt. Das tatsächliche Spektrum wirksamer psychotherapeutischer Behandlungsmethoden ist jedoch viel größer. Diese Lücke zwischen als Kassenleistung anerkannten Therapieverfahren und wirksamen, alternativen Behandlungsmethoden kann durch die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie geschlossen werden.
Rechtliche Grundlage für den Behandlungsvertrag
Behandelt ein Heilpraktiker für Psychotherapie einen Klienten, erfolgt das im juristischen Sinne auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag. Er ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und dem Patienten wird die Geschäftsbeziehung durch den Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 ff BGB geregelt, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Warum zum Heilpraktiker für Psychotherapie Stuttgart?
Psychotherapie bzw. psychotherapeutische Behandlungen werden stark nachgefragt. Prinzipiell kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung durch einen Psychotherapeuten auf. Doch kann es mitunter monatelange Wartezeiten geben. Bei Erkrankungen und Beschwerden kann eine schnellere Terminvergabe helfen, damit Beschwerden nicht unnötig lange bestehen oder sich ggf. noch verschlimmern. Meistens erfolgt bei Heilpraktikern für Psychotherapie die Terminvergabe schneller. Dies kann hilfreich sein, um Wartezeiten zu überbrücken, oder als Ergänzungsleistung zum gesetzlichen Gesundheitssystem dienen, wenn Therapieformen außerhalb der Kassenleistungen sinnvoll sind. Ein schneller Behandlungsbeginn wirkt sich auch meist positiv auf den Behandlungsverlauf aus.
Vorteile im Überblick
Kurze Wartezeiten
Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind leider häufig überlaufen. Man benötigt Glück, um schnell einen passenden Therapieplatz zu bekommen. Bei Heilpraktikern für Psychotherapie geschieht die Terminvergabe oft schneller. Besonders bei akuten Symptomen kann dies von Vorteil sein. Die Therapie kann meist ohne Formalitäten zeitnah beginnen.
Den bestmöglichen Therapieplatz wählen
Für den Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung spielt das Vertrauensverhältnis eine große Rolle. Durch die zeitnahe Terminvergabe bei Heilpraktikern für Psychotherapie haben Sie die Möglichkeit, in kürzerer Zeit mehrere Termine für ein Erstgespräch zu bekommen. Dies ermöglicht es, Ihnen den bestmöglichen Therapieplatz aus verschiedenen Therapieangeboten auszuwählen.
Therapiefreiheit
Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen Methodenfreiheit. Das heißt, dass sie nicht an spezielle Therapieverfahren aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen gebunden sind. Die Auswahl der Therapieverfahren kann somit individuell auf jeden Klienten abgestimmt werden, um ein möglichst effektives Behandlungskonzept zu erstellen und die Therapie möglichst zielgerichtet sowie zeit- und kostensparend durchzuführen.
Schweigepflicht
Der Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht. Grundlage dafür ist der zu Therapiebeginn abgeschlossene Behandlungsvertrag (§ 630a BGB). Informationen wie Diagnosen, Behandlungspläne, Antragstellung, Gutachten und Verlängerung etc. müssen nicht an Krankenkassen, Versicherungen, Arbeitgeber oder andere Einrichtungen weitergegeben werden, da der Behandlungsvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und dem Klienten ist.
Quellen:
Christoph Maria Ofenstein & Margret von Westphalen. 2014. Prüfungswissen Heilpraktiker für Psychotherapie. 1. Aufl. München: Elsevier GmbH. S. 5ff.
Jürgen Koeslin. 2011. Psychiatrie und Psychotherapie für Heilpraktiker für Psychotherapie. 3. Aufl. München: Elsevier GmbH. S.3ff.
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/13-schweigepflicht-des-heilpraktikers.html
https://www.vfp.de/verband/verbandszeitschrift/alle-ausgaben/70-heft-02-2015/622-schweigepfl-icht-der-heilpraktiker-fuer-psychotherapie-und-psychologischen-berater.html