Honorar & Abrechnung
Honorarübersicht
In meiner Praxis in Stuttgart arbeite ich auf Selbstzahlerbasis sowie mit privat Versicherten. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Honorar, Kosten und Abrechnung auf einen Blick.
Psychotherapie
- Erstgespräch / Einzelsitzung (60 Minuten): 120,00 EUR (Selbstzahler)
- Erstgespräch / Einzelsitzung (60 Minuten): 153,02 EUR (privat Versicherte)
Coaching
- Erstgespräch / Einzelsitzung (60 Minuten): 120,00 EUR.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu Kostenübernahme und Abrechnung.
Kosten & Abrechnung
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu Abrechnung und möglichen Erstattungen – je nach Versicherungsstatus.
Psychotherapie für Selbstzahler
Als Selbstzahler*in können Sie die Therapie zeitnah und ohne bürokratische Hürden beginnen.
Es sind weder Anträge noch Genehmigungen durch die Krankenkasse erforderlich. Da keine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt, bleibt die Therapie vollständig vertraulich.
Meine Praxis ist eine Praxis für Selbstzahler.
Für manche ist die Selbstzahlung außerdem eine sinnvolle vorübergehende Lösung – etwa bis ein kassenfinanzierter Therapieplatz zur Verfügung steht.
Psychotherapie für Privatversicherte
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen ist individuell geregelt und hängt von Ihrem Tarif ab.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Die Rechnung wird immer direkt an Sie persönlich gestellt – nicht an die Krankenversicherung. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten im Nachgang erstattet, klären Sie bitte selbst direkt mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.
Abrechnungsgrundlage für Privatversicherte
Die Abrechnung in meiner Praxis erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Position Nr. 19.2 Psychotherapie, mit 153,02 € pro 60 Minuten.
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden. So haben Sie von Anfang an Klarheit über mögliche Eigenanteile.
Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung in meiner Privatpraxis nicht. Eine Abrechnung über die Krankenkassenkarte ist daher leider nicht möglich.
Wenn Sie dennoch Unterstützung suchen, können Sie gerne auf Selbstzahlerbasis einen Termin vereinbaren. So ist eine zeitnahe Begleitung ohne Wartezeit möglich – unabhängig von Kassenplätzen oder Antragsverfahren.
Unabhängig vom Versicherungsstatus wird die Rechnung immer direkt an Sie persönlich gestellt.
Hinweis zur Terminvereinbarung
Vereinbarte Termine sind beidseitig verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung ist bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100,- EUR berechnet.